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E-Rechnung Pflicht in Österreich und Deutschland: Was Sie jetzt wissen müssen

Ratgeber · Rechnungen & Recht

Das Thema E-Rechnung entwickelt sich gerade schnell, und die Regeln unterscheiden sich zwischen Deutschland und Österreich deutlich. Dieser Überblick fasst den aktuellen Stand zusammen — ersetzt aber keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Deutschland: B2B-Pflicht bereits in Kraft

Seit 1. Jänner 2025 gilt in Deutschland grundsätzlich die Pflicht zur strukturierten E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich. Damit alle Betriebe genug Zeit zur Umstellung haben, gibt es gestaffelte Übergangsfristen:

  • Bis Ende 2026: Papier- oder einfache PDF-Rechnungen bleiben mit Zustimmung des Empfängers weiterhin zulässig.
  • Bis Ende 2027: Diese Ausnahme gilt nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro.
  • Ab 2028: Alle inländischen B2B-Umsätze müssen im strukturierten E-Rechnungsformat (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) abgerechnet werden.

Betroffen sind ausschließlich Umsätze zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen (B2B). Für Rechnungen an Privatpersonen (B2C) ändert sich nichts.

Österreich: B2G verpflichtend, B2B noch nicht

In Österreich ist die E-Rechnung bereits seit 2014 für Geschäfte mit dem Bund (B2G) verpflichtend — Rechnungen an Bundesdienststellen müssen im strukturierten ebInterface- oder Peppol-Format über das Unternehmensserviceportal eingebracht werden. Für gewöhnliche B2B-Geschäfte zwischen österreichischen Unternehmen besteht aktuell noch keine allgemeine gesetzliche Pflicht zu einem strukturierten Format — vertragliche Vorgaben einzelner Auftraggeber können aber trotzdem gelten.

Wichtig für österreichische Betriebe mit deutschen Geschäftspartnern: Die deutsche E-Rechnungspflicht kann auch Sie betreffen, sobald Sie mit in Deutschland ansässigen Unternehmen abrechnen — viele deutsche Partner erwarten schon jetzt ein konformes Format.

Was die EU mit ViDA plant

Auf EU-Ebene sorgt das ViDA-Paket ("VAT in the Digital Age") für eine weitere Verschärfung: Ab 1. Juli 2030 wird die E-Rechnung für bestimmte grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU verpflichtend, gekoppelt an eine digitale Meldepflicht der Umsatzsteuerdaten. Für rein nationale Umsätze sieht ViDA selbst keine unmittelbare Pflicht vor — einzelne Mitgliedstaaten wie Deutschland haben aber bereits eigene, frühere nationale Regelungen eingeführt.

Wie Sie sich am besten vorbereiten

  • Prüfen Sie, ob und wie oft Sie mit deutschen Geschäftspartnern oder österreichischen Bundesstellen abrechnen.
  • Stellen Sie frühzeitig auf ein Rechnungsprogramm um, das strukturierte E-Rechnungen (Peppol, XRechnung, ZUGFeRD) erstellen und validieren kann — nicht erst kurz vor der jeweiligen Frist.
  • Behalten Sie im Blick, dass sich die Regeln in den kommenden Jahren weiterentwickeln, und lassen Sie Grenzfälle von Ihrem Steuerberater prüfen.

CaDesk unterstützt E-Rechnung bereits heute: Rechnungen werden im Peppol-Format erstellt und automatisch validiert, bevor sie versendet werden. Mehr zum CaDesk Rechnungsprogramm.